Karnevalsflohmarkt

  1. Karnevalsflohmarkt bei der KG Rot-Weiß Adenau e. V.

    Allgemeine Informationen
    Der Karnevalsflohmarkt findet am Sonntag, 26. Januar 2025 von 9:00 – 13 Uhr statt. Es ist ein „Abgabe-Basar“, was bedeutet, dass Verkäufer im Vorfeld eine Verkäufernummer, einen Lieferschein, der ausgefüllt zurückgeschickt werden muss, und Etiketten-Vorlagen zum selbstausdrucken erhalten. Das Etikett muss gut sichtbar an der Ware angebracht werden. Wichtig ist, dass das Etikette die Verkäufer-nummer und den Preis enthält (bei Kleidung auch die Größe) und richtig an der Ware befestigt wird. Fällt das Etikett ab, kann der Artikel nicht mehr verkauft und dem Verkäufer auch nicht mehr zugeordnet werden. Wir empfehlen daher auch, die Etiketten auf dickerem Papier oder Pappe zu drucken. Verkauft werden können Kleidung aller Altersgruppen und Größen, Accessoires und alles rund um Karneval. Ausnahme: Es dürfen keine Orden verkauft werden.

    Anmeldung:
  • Online-Formular zur Registrierung als Verkäufer ausfüllen.
  • Danach erhaltet Ihr eine Verkäufernummer, Etiketten-Vorlagen und eine Lieferliste, in die Ihr Eure Ware eintragen müsst.
    Zur Ware und Abgabe der Ware:
  • Bitte gebt nur Artikel ab, die Ihr auch selbst kaufen würdet.
  • Sollen Artikel als „Bündel“ verkauft werden (z. B. Hose mit T-Shirt), muss beides gut aneinander befestigt werden
  • Aufgrund der besseren Abrechnung werden Preise in 0,50-€-Schritten gestaltet.
  • Die Ware kann am Freitag, den 24. Januar von 16 – 18 Uhr und Samstag, 25. Januar 10 – 12 Uhr in der Hocheifelhalle abgegeben werden.
  • Die Ware wird dann von der KG entsprechend sortiert.
  • Preisgestaltung: Preise in 0,50 € Schritte
    Abrechnung und Abholung
  • Die restliche Ware muss nach dem Flohmarkt, am Sonntag, 26. Januar zwischen 16 – 17 Uhr ab-geholt werden.
  • Die Abrechnung erfolgt bei Abholung der Ware anhand der vorher eingereichten Lieferliste und den dokumentierten Verkäufen.
  • Sollte eine dritte Person die Ware und die Einnahmen abholen, benötigen wir eine Vollmacht.