Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Schön, dass Ihr Euch für unseren Zug anmelden möchtet!
Informationen für die Zugteilnehmer am Verbandsgemeindesonntagszug:
- Aufstellung ab 12:30 Uhr im Industriegebiet Broel, vom Parkplatz Aldi Richtung Stichweg Bell bis zur Einmündung B257.
- Die Zuweisung des Aufstellortes erfolgt durch die Freiwillige Feuerwehr Adenau.
- Zufahrt ausschließlich über Rewe Koch möglich!
- In Höhe Rewe Koch erfolgt die Ausgabe der Zugnummer und wenn notwendig die Übergabe ihres Obolus.
Gemeinsame Teilnahmebedingungen der KG Adenau, KG Hönningen, KG Reifferscheid und KG Schuld:Sicherheit
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die in Rheinland-Pfalz für Karnevalsumzüge vorgeschriebenen Sicherheitsnormen und Regelungen einzuhalten sind. (hier geht es zu den Regelungen)
- Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass bei Zugmaschinen und Anhänger mit landwirtschaftlichen Kennzeichen die KFZ-Versicherung vorab über die Nutzungsänderung für die Teilnahme an einem Brauchtums-/Karnevalsumzug informiert ist. Ein Nachweis hierüber ist bei Verlangen der Zugleitung vorzulegen. Eine Versicherung über den Veranstalter ist nicht möglich.
- Alle teilnehmenden Zugfahrzeuge und die Anhänger müssen verkehrssicher sein.
- Die Zugfahrzeuge müssen zugelassen und versichert sein. Anzuraten ist, dass der Halter seiner Versicherung die Sondernutzung meldet. Eine Versicherung über den Veranstalter ist nicht möglich. Auch während des Zuges gelten die STVO und STGB.
- Die Fahrer der Zugfahrzeuge müssen einen gültigen Führerschein für die entsprechenden Fahrzeuge sowie Erfahrung im Umgang hiermit haben.
- Vor allem an die Wagenbauer ergeht der Hinweis, die Wagen so abzusichern, dass keine Zuschauer unter die Wagen geraten können.
- Verbot: Menschen auf Wagen bei Anreise und Rückreise. Ein Aufsteigen auf den Wagen ist erst in der Zugaufstellung erlaubt. Ein Verstoß dagegen wird mit Ausschluss von allen Zügen der KG Adenau, KG Schuld, KG Reifferscheid und KG Hönningen geahndet
- Feuerlöscher sind Pflicht auf jeden großen Wagen und Wagen mit Aggregat
- Verbot von Traversen oder Ähnliches. Dadurch soll ein Rumklettern ohne Bodenkontakt verhindert werden. Traversen zum befestigen z. B. von Musikboxen ist erlaubt
- Bitte das Wurfmaterial nicht direkt neben den Wagen werfen (Unfallgefahr!).
- Dosen, Schoko-Tafeln, Apfelsinen, Äpfel, oder andere harte Gegenstände dürfen nur in Handabgabe verteilt werden. Außerdem sollte das Wurfmaterial kindgerecht sein.
- Für die Sicherung der Wagen sind die jeweiligen Zugteilnehmer selbst verantwortlich.
- übergroße Wagen (z.B. Sattelzug und ähnliches) sind für den Karnevalszug nicht zugelassen.
- Achtet auf die Lautstärke eurer Musik, damit den Besuchern nicht die Ohren abfallen. Bitte nehmt Rücksicht auf andere Zugteilnehmer. Bitte spielt überwiegend Karnevalsmusik.
- Verboten sind Konfetti, Stroh, Bierbanderolen und sonstige Schnipsel.
- Den Anordnungen der Zugleitung und der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.
- höchstbegehbare Höhe auf den Wagen wird auf 3 Meter festgelegt
- Karnevalswagen dürfen höchstens eine Breite von 2,75 Meter haben. Bei einer Breite von 2,75 m bis 3,00 m muss an allen Karnevalswagen vier Warntafeln an den Ecken und zusätzlich 2 Rundumleuchten installiert sein.
Zusätzlich müssen zwei private Begleitfahrzeuge während der An und Abreise den Wagen begleiten. - Die maximale Höhe der Wagen ist auf 4,30m Meter begrenzt. Muss aber während der An- und Abfahrt auf 4 Meter abgebaut oder umklappbar sein, laut StVO.
- Auf Verlangen der Zugleitung sind alle vorgenannten Unterlagen vorzulegen.
Alkohol im Zug
Der Veranstalter unterstützt die Aktion „Trinken mit Sinn und Verstand“! Deshalb bitten wir alle Teilnehmer mit einem guten Beispiel voranzugehen und sich nicht sinnlos zu betrinken. Vor allem bitten wir darum, keinen Alkohol an Minderjährige abzugeben!
- Die Fahrer der Fahrzeuge dürfen diese nur nüchtern bewegen und während des Zuges keinen Alkohol zu sich nehmen.
- Der Genuss von alkoholischen Getränken muss soweit eingeschränkt werden, dass keine anderen Personen belästigt oder genötigt werden. Stark alkoholisierte Zugteilnehmer sind durch die Mitglieder der eigenen Gruppe zu ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der anderen Zugteilnehmer und Zuschauer unverzüglich aus dem Zug zu nehmen.
- Der Ausschank von Alkohol im Zug ist nur an Personen gestattet, die über 16 Jahre alt sind und darf nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Haftung
- Jeder Zugteilnehmer haftet selber für Schäden, die durch ihn entstehen. Entweder durch seine eigene Privathaftpflicht oder über die Haftpflicht des Vereines, mit dem er am Zug teilnimmt.
- Jeder Anhänger, ob geliehen oder im Eigentum, ist über das ziehende Fahrzeug versichert. Die eigene Haftpflicht greift nur, wenn er abgehängt ist und geschoben wird. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen oder Anhängern, die während des Zuges beschädigt werden.
- Personenbeförderungen sind während des Zuges auf Fahrzeugen und Anhängern durch Brauchtumserlaubnis gestattet. Um Versicherungsschutz an beförderten Personen zu erhalten, sollte jedoch für jedes Fahrzeug bei seinem Versicherer eine entsprechende Bestätigung eingeholt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Personen auf Anhängern und Fahrzeugen.
Wir wünschen uns allen einen schönen Karnevalsumzug, gute Laune, bestes Wetter und viel Spaß!
Eure Zugleitung der KG Reifferscheid, KG Hönningen, KG Schuld, KG Adenau